Interessengemeinschaft CO.NET Verbrauchergenossenschaft eG

BaFin: Anhaltspunkte für fehlenden Verkaufsprospekt

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Die BaFin hat Anhaltspunkte dafür, dass die CO.NET Verbrauchergenossenschaft eG in Deutschland eine Vermögensanlage in Form von Anteilen, die eine Beteiligung am Ergebnis eines Unternehmens gewähren (Genossenschaftsanteile), öffentlich anbietet.

Entgegen § 6 Vermögensanlagengesetz (VermAnlG) wurde hierfür kein Verkaufsprospekt veröffentlicht.