Interessengemeinschaft CO.NET Verbrauchergenossenschaft eG
Informationen zur CO.NET Verbrauchergenossenschaft

Hilfe für CO.NET Anleger in Kiel

Rechtsanwalt Jens Reime - Experte für Betrug mit Geldanlagen und Aktien

Sie sind Mitglied von CO NET in Kiel und wollen Ihre Mitgliedschaft angesichts drohender Verluste kündigen? Dann lassen Sie sich durch unsere Kanzlei informieren – wir vertreten auch nahe Kiel Anleger der CO NET. Wir bewerten Ihre Erfolgschancen bei Rückforderung nach Kündigung und vertreten Ihre Ansprüche durch einen zertifizierten Rechtsanwalt im Kapitalmarkt und Finanzrecht .

Die Rückerstattung von CoNet Anlagen erfolgt nicht ohne juristische Fachkompetenz! Wenn Sie als CO.NET-Mitglied in Kiel eine Geldanlage zurückfordern wollen, dann sollten Sie sich unserer Interessengemeinschaft für CO.NET Mitglieder anschließen! Wir vertreten auch Anleger in Ihrer Region!

Jens Reime – Fachanwalt für Anlage-Genossenschaften
Jens Reime - Experte für Anlage Genossenschaften

Meldungen für CO.NET Anleger in Kiel

Erneut juristischer Erfolg in Sachen CO.NET für einen Genossen

Erneut hat sich ein Genosse mit anwaltlicher Hilfe erfolgreich gegen die CO.NET durchgesetzt, nachdem er einen Teil seiner 64 Anteile gekündigt, aber nicht ausgezahlt bekommen hatte.

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Wie lang hält die CO.NET noch durch?

Diese Frage stellt sich angesichts der letzten im Unternehmensregister veröffentlichten Bilanz. Offensichtlich ist die CO.NET Verbrauchergenossenschaft nicht in der Lage, das Liquidationsguthaben an die ausgeschiedenen Mitglieder auszuzahlen.

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Anleger erhält seinen gesamten Anlagebetrag zurück!

Am 23. März 2023 wurde die Genossenschaft vor dem Landgericht Stade zur Rückzahlung des gesamten Anlagebetrags nebst Zinsen verurteilt. Das heißt, dass die Beklagte 31.000 Euro zuzüglich Zinsen „in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 08.10.2022 zu zahlen“ hat.

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Finanzielle Probleme bei der CO.NET halten an

Die CO.NET Verbrauchergenossenschaft eG hat schon seit längerem Schwierigkeiten, Zahlungen zu leisten. Neben der Reduzierung der jährlichen Ausschüttungen äußert sich das auch darin, dass fällige Rückzahlungen von Einlagen an die Genossen über ein Jahr lang immer wieder verschoben wurden beziehungsweise bis zum heutigen Tage nicht geleistet wurden. Dabei war die Rückzahlung fest terminiert.

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